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Dipl.-Wirt.-Ing. Michael Schulte

Private Krankenversicherung

Besonderer Hinweis zur Krankenversicherung:

Auch, wenn es einfach aussieht - die Private Krankenversicherung ist ein komplexes Produkt, dessen vielfältige Facetten und Bedingungen nicht in einem einfachen Vergleichsrechner komplett zu erfassen sind. Nutzen Sie daher den Vergleichsrechner gerne, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was eine Krankenversicherung für Sie kosten kann. Vor einem Abschluss empfehle ich aber unbedingt ein Beratungs-Gespräch - als Online-Beratung an Ihrem Bildschirm oder auch persönlich bei Ihnen zuhause.

Sie haben ein Anrecht auf diese Beratung, denn mit Ihrer Versicherungsprämie bezahlen Sie auch für die Beratung vor dem Abschluss - daher kommen  keinerlei zuätzliche Kosten auf Sie zu, garantiert!


Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Rückkehr in die gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro (Stand 2023) sinken. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.


Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.

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